Kostenerstattung

Patienten mit einer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung für Heilpraktikerleisungen bekommen die Behandlungskosten in der Regel von ihrer Krankenkasse erstattet.

Seit Januar 2012 übernehmen einige gesetzliche Krankenkassen anteilig die Behandlungskosten für Osteopathie. Hierfür muss der Krankenkasse i. d. R. eine formlose ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Bitte erkundigen Sie sich über das Procedere bei Ihrer Krankenkasse.

Wie oft?

Nach 3-4 Behandlungen sollten sich die Beschwerden deutlich verbessert haben. Je nach Problematik sind Therapieintervalle von 2-6 Wochen sinnvoll.

Termine

Ihren Behandlungstermin können Sie telefonisch unter der Rufnummer 0152-02426315 mit mir vereinbaren. Ich stehe auch gern für weitere Fragen zur Verfügung.

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